Der Tarif des Notars
Gebühren
und Honorare
Da der Notar eine Funktion von öffentlichem Interesse erfüllt, ist die Vergütung für die notarielle Dienstleistung streng geregelt und Gegenstand eines Tarifs. Die Kunden haben somit weiterhin die Garantie einer vorhersehbaren und transparenten Vergütung.
Gemäß den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, die die Vergütung der Notare regeln (Gesetz Nr. 2015- vom 6. August 2015, Dekret Nr. 2016- 230 vom 26. Februar 2016 und Erlass vom 26. Februar 2016), muss unterschieden werden :
Gebühren :
Gebühren, die für Leistungen erhoben werden, die einem öffentlichen, nationalen und gemeinsamen Tarif für den Berufsstand unterliegen.
Je nach Art der beabsichtigten notariellen Handlung ist die Gebühr :
- Entweder proportional zum Wert des Vermögens, das von der Transaktion betroffen ist (z. B. Immobilienverkäufe, Erbschaftserklärungen, Schenkungen),
- Entweder fest (z. B. Ehevertrag, PACS, notarielle Urkunde).
Honorare :
Honorare, die für Leistungen erhoben werden, die außerhalb des Anwendungsbereichs des öffentlichen Tarifs liegen. Der Notar legt die Höhe seines Honorars frei fest. Die Erhebung von Honoraren setzt jedoch voraus, dass er zuvor die Zustimmung des Klienten eingeholt hat.
Teilweise Erlasse :
In Bezug auf den oben genannten Tarif ist die Möglichkeit des Notars, Teilrabatte zu gewähren, gesetzlich streng geregelt (vgl. Artikel A444-174 des Handelsgesetzbuchs):
- Ein teilweiser Erlass ist nur bei Leistungen möglich, die Gegenstand einer proportionalen tariflichen Vergütung sind,
- Der Ermäßigungssatz beträgt maximal 20 %, der auf den Teil der Gebühr anwendbar ist, der auf den Teil der Bemessungsgrundlage berechnet wird, der 100.000 € oder mehr beträgt.
- Für bestimmte besondere Handlungen, aber nur für die Bemessungsgrundlage von 10.000.000 € oder mehr, kann der teilweise Erlass der Gebühren bis zu maximal 40 % betragen.
- Teilerlasse, die auf anteilige Gebühren gewährt werden, müssen in seinem Wartezimmer sowie auf seiner Website ausgehängt werden.
- Die vonNotarkanzlei notariell beschlossene Politik des teilweisen Gebührenerlasses muss für alle Leistungen der gleichen Art gleich sein und ist nicht verhandelbar.
Der Tarif :
Die folgende Tabelle gibt die Sätze an, die im oben genannten öffentlichen Tarif für die wichtigsten notariellen Handlungen festgelegt sind, für die proportionale Gebühren erhoben werden (nicht erschöpfende Liste):
Art der Handlung & Rechtsquelle * | Teller ** | Stufen der Bemessungsgrundlage | Steuersatz inkl. MwSt. (inkl. 20 % MwSt.) |
---|---|---|---|
Bescheinigung, die die Übertragung von Immobilienrechten feststellt (Art. A 444-59) | Marktwert der übertragenen Rechte | Von 0 bis 6.500 € | 2,322 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,2768 % | ||
Von 17.000 € bis 30.000 € | 0,8712 % | ||
Mehr als 30.000 € | 0,6384 % | ||
Professioneller oder kommerzieller Mietvertrag (Art. A 444-103) | Gesamtbetrag der Mieten und Nebenkosten der ersten drei Jahre und ½ der Mieten und Nebenkosten der folgenden Jahre. | Von 0 bis 6.500 € | 1,974 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,086 % | ||
Von 17.000 € bis 30.000 € | 0,7404 % | ||
Mehr als 30.000 € | 0,5424 % | ||
Erbschaftserklärung (Art. A 444-63) | Gesamtbruttonachlassvermögen | Von 0 bis 6.500 € | 1,8576% |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,0212 % | ||
Von 17.000 € bis 30.000 € | 0,696 % | ||
Mehr als 30.000 € | 0,5112 % | ||
Spende (Art. A 444-67) | Marktwert bei vollem Eigentum | Von 0 bis 6.500 € | 5,8044 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 2,394 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 1,596 % | ||
Mehr als 60.000 € | 1,1976 % | ||
Austausch (Art. A 444-117) | Marktwert des höheren der beiden getauschten Posten | Von 0 bis 6.500 € | 4,644 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,9152 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 1,2768 % | ||
Mehr als 60.000 € | 0,9588 % | ||
Einvernehmliche Aufteilung (Art. A 444-121) | Gesamtbruttovermögen | Von 0 bis 6.500 € | 5,8044 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 2,394 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 1,596 % | ||
Mehr als 60.000 € | 1,1976 % | ||
Darlehen an Privatpersonen (Art. A 444-143) | Höhe des Darlehens | Von 0 bis 6.500 € | 1,548 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 0,6384 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 0,426 % | ||
Mehr als 60.000 € | 0,3192 % | ||
Darlehen für Gewerbetreibende (Art. A 444-139) | Höhe des Darlehens | Von 0 bis 6.500 € | 2,5536 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,0536 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 0,702 % | ||
Mehr als 60.000 € | 0,5268 % | ||
Verkauf von Immobilien (Art. A 444-91) | Verkaufspreis | Von 0 bis 6.500 € | 4,644 % |
Von 6.500 € bis 17.000 € | 1,9152 % | ||
Von 17.000 € bis 60.000 € | 1,2768 % | ||
Mehr als 60.000 € | 0,9588 % |
* vgl. Code du Commerce.
** Außer in Sonderfällen. Lassen Sie sich dies von Ihrem bevorzugten Ansprechpartner beiNotarkanzlei notarial bestätigen.
Tarifpolitik bei teilweisem Gebührenerlass :
Hinsichtlich der tarifierten Leistungen, hinsichtlich derer ein maximaler Rabatt von 20 % für die Tranchen der Bemessungsgrundlage von 100.000 € oder mehr angewendet werden kann (vgl. Artikel A444-174 2° des Handelsgesetzbuchs), wendetNotarkanzlei notarial die folgenden Rabatte an:Tellerrand | Rabattquote (für die jeweilige Tranche) |
---|---|
Unter 2 Millionen Euro : | 0 % |
Zwischen 2 und 5 Millionen Euro : | 10 % |
Über 5 Millionen Euro : | 20 % maximal zulässiger Rabattsatz |
Bezüglich der tarifierten Leistungen, hinsichtlich derer es möglich ist, einen Rabatt von mehr als 20 % für die Tranchen der Bemessungsgrundlage von 10.000.000 € oder mehr anzuwenden (vgl. Artikel A444-174 1° und Abschnitt II von Artikel R.444-10 des Handelsgesetzbuchs), wendet derNotarkanzlei notarielle folgende Rabatte an:
Tellerrand | Rabattquote (für die jeweilige Tranche) |
---|---|
Unter 2 Millionen Euro : | 0 % |
Zwischen 2 und 5 Millionen Euro : | 10 % |
Zwischen 5 und 10 Millionen Euro : | 20 % |
Zwischen 10 und 20 Millionen Euro : | 30 % |
Über 30 Millionen Euro : | 40 % maximal zulässiger Rabattsatz |